1+1+1+1+1+1+1+1
Die Versammlungsfreiheit bildet den Ausgangspunkt der Gruppenausstellung 1+1+1+1+1+1+1+1 Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, die vom 3. Oktober 2020 bis einschließlich dem 28. März 2021 in der Villa Schöningen zu sehen sein wird.
Der preußische König Friedrich Wilhelm IV, der den Architekten Ludwig Persius beauftragte, die Villa Schöningen zu entwerfen, brachte 1848 eine Verfassung auf den Weg, welche die politische Versammlungsfreiheit legalisierte. Mit diesen Beschlüssen ebnete er die Grundlage für unsere heutige Verfassung. Über die politische Versammlung hinaus existieren viele verschiedene Charaktere des Versammelns. Sei es im Sportverein, bei Familienfeiern, die Kunstszene zur Venedig Biennale oder im Digitalen. Die Lage der Villa Schöningen, im ehemaligen Grenzschutzgebiet, ermöglicht anlässlich der 30-jährigen Wiedervereinigung eine ganz ortsspezifische Perspektive auf die Ausstellungsthematik. Das gesellschaftliche Konfliktpotential und die Kontroverse des Versammelns werden durch die allgegenwärtige Corona Pandemie besonders deutlich.
Die präsentierten Arbeiten der 14 Künstler*innen umfassen einen Zeitraum von rund 50 Jahren und thematisieren auf ganz unterschiedliche Weise die Facetten von Versammlungen.
So scheint die Malerei Ende gut, alles gut von Jörg Immendorff aus dem Jahr 1983 eine Vorahnung der deutschen Wiedervereinigung zu sein. Dieses historische Ereignis, hätte ohne eine physische Versammlung von Menschen, auch einen anderen Verlauf nehmen können. Die Künstlerin Anna Ehrenstein hingegen thematisiert, in Ihrer Videoarbeit Real Thomas Metzinger 2019, die anonyme digitale Versammlung und deren Einflussnahme.